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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lampyrinae S.à r.l.
Handelsregisternummer: B295723
Version 1.0 vom 18.06.2025
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Angebot
- Vertragsabschluss
- Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Preise
- Lieferung
- Entgegennahme
- Gefahrenübergang und Erfüllungsort
- Aufstellung und Montage
- Zahlung
- Schutz des geistigen Eigentums der LAMPYRINAE
- Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz
- Gewährleistung und Haftung
- Beendigung der Vertragsbeziehung, Rücktritt vom Vertrag
- Loyalität
- Irrtum
- Eigentumsvorbehalt
- Versand von E-Mails
- Sonstiges
Geltungsbereich
Umfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Aufträge, insbesondere für Forschungs- und Dienstleistungsaufträge, Gutachten, Sachverständigentätigkeit und Lieferungen, bei denen die LAMPYRINAE S.à r.l. (im Folgenden „LAMPYRINAE“) Auftragnehmerin ist.
Gültigkeit der AGB
Die LAMPYRINAE wird ausschließlich auf Basis dieser AGB tätig. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsfälle sowie für alle Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen, auf Verpackungen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind.
Abweichende AGB
Abweichende AGB des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Der Vertragspartner nimmt diesen Gültigkeitsausschluss zustimmend zur Kenntnis.
Angebot
Angebotsklasse
Angebote der LAMPYRINAE gelten als freibleibend.
Angebotsumfang
Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und diesen AGB.
Angebotsrichtlinie
Die LAMPYRINAE verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen nach den Regeln der Wissenschaft und Technik, nicht jedoch zur Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses.
Gültigkeit von Verträgen
Ändert sich die Rechts- oder Sachlage nach Vertragsabschluss, hat dies auf das Auftragsverhältnis keinen Einfluss.
Vertragsabschluss
Abschluss
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die LAMPYRINAE nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet hat. Auch E-Mail ersetzt die Schriftform.
Auftragsbestätigung
Enthält die Bestätigung Änderungen, gelten diese als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
Vorab-Auskünfte
Angaben in Katalogen, Prospekten usw. sind nur bindend, wenn ausdrücklich im Vertrag genannt. Sämtliche Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von LAMPYRINAE.
Schriftform
Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen durch Mitarbeiter sind unwirksam.
Subkontraktoren
Die LAMPYRINAE darf Aufträge an Dritte übertragen.
Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Informationspflicht
Der Auftraggeber muss alle notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitstellen.
Sicherstellung der Ausübungsfreiheit
Der Auftraggeber gewährleistet, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
Arbeitsumfeld
Der Auftraggeber sorgt für ein ungestörtes Arbeiten.
Vernachlässigung von Mitwirkungspflichten
Mehrkosten oder Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Sicherheit
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller relevanten Sicherheits- und Rechtsvorschriften verantwortlich.
Preise
Gültigkeit
Preise gelten ab Werk/Lager, exkl. Verpackung, Versand, Versicherung und Umsatzsteuer.
Auftragsänderungen
Bei abweichenden Bestellungen behält sich LAMPYRINAE Preisänderungen vor.
Änderung der Voraussetzungen
Preisänderungen sind möglich, wenn sich Kosten oder Leistungen ändern.
Spesen
Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet.
Lieferung
Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt mit:
a) Auftragsbestätigung
b) Erfüllung aller Voraussetzungen durch den Auftraggeber
c) Eingang vereinbarter Anzahlung oder Sicherheit
Liefertermine
Angegebene Termine sind unverbindlich.
Teil- und Vorlieferungen
Zulässig.
Lieferverzögerungen
Bei Verzögerung muss der Auftraggeber Nachfrist setzen. Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Genehmigungen
Behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken.
Fristverlängerungen
Verlängerung bei höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Zulieferverzögerungen etc.
Dokumentationspflicht
Umstände sind schriftlich mitzuteilen.
Ausfuhrgenehmigungen
Der Auftraggeber sorgt für notwendige Export- und Zollbewilligungen.
Entgegennahme
Der Auftraggeber darf Lieferungen nicht verweigern, außer bei wesentlichen Mängeln.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort
Nutzung und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Werk/Lager auf den Auftraggeber über.
Aufstellung und Montage
Vorbereitungen
Der Auftraggeber trägt Kosten für:
- Erd-, Bau- und Nebenarbeiten
- Gerüste, Hebezeuge, Vorrichtungen
- Energie und Wasser
- Lagerräume und Schutzmaßnahmen
- Schutzkleidung
Vorauskünfte
Angaben zu Leitungen sind vor Montage bereitzustellen.
Bereitstellungen
Beistellungen müssen vor Montage vorliegen.
Verzögerungen
Kosten durch Verzögerungen trägt der Auftraggeber.
Bescheinigungspflicht
Arbeitszeiten des Montagepersonals sind wöchentlich zu bescheinigen.
Abnahme
Abnahme gilt als erfolgt, sobald Leistung in die Sphäre des Auftraggebers gelangt ist.
Zahlung
Zahlungsziel
50 % bei Auftragsbestätigung, Rest binnen 30 Tagen.
Teilzahlungen
Bei Teilrechnungen sofort fällig.
Abzüge
Keine Abzüge erlaubt.
Verbindlichkeiten
Alte Schulden werden in Entstehungsreihenfolge getilgt.
Skonti
Skonto entfällt bei Zahlungsverzug.
Aufrechnung
Aufrechnung unzulässig.
Zahlungsverzug
Bei Verzug kann LAMPYRINAE:
a) Leistung zurückhalten und Zinsen (8 % über Basiszinssatz) berechnen
b) vom Vertrag zurücktreten
c) Mahnspesen und Anwaltskosten verrechnen
Schutz des geistigen Eigentums der LAMPYRINAE
Verwendungszweck
Berichte, Gutachten etc. nur für vereinbarte Zwecke verwenden.
Verwertungsrechte
Alle Rechte verbleiben bei LAMPYRINAE.
Nutzungsbewilligung
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber eine nicht-exklusive interne Nutzungslizenz. Weitergabe nur mit schriftlicher Zustimmung.
Verwendung
Werbliche Nutzung nur mit Zustimmung.
Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz
Verschwiegenheit
Der Auftraggeber muss Stillschweigen wahren.
Datenschutz
LAMPYRINAE darf personenbezogene Daten im Einklang mit DSGVO verarbeiten. Der Auftraggeber ist verantwortlich für Informationspflichten.
Gewährleistung und Haftung
Ausschluss
Keine Gewährleistung für das Erreichen bestimmter F&E-Ziele.
Gewährleistungsfrist
24 Monate ab Übergabe. Keine automatische Beweislastumkehr.
Geltendmachung
Mängel müssen binnen 8 Tagen gemeldet werden.
Beweislast
Der Auftraggeber trägt die Beweislast.
Mängelbehebung
Nach Wahl von LAMPYRINAE (Verbesserung, Anpassung, Austausch).
Gewährleistungsarbeiten
Nebenkosten trägt der Auftraggeber.
Beschränkung
Bei Kundenvorgaben beschränkt sich Haftung auf deren Umsetzung.
Ausschluss
Gewährleistung entfällt u.a. bei: falscher Nutzung, mangelnder Wartung, Fremdmaterial, Abnutzung, Änderungen ohne Zustimmung.
Frist
Anspruch erst nach vollständiger Zahlung.
Verjährung
Schadenersatzansprüche verjähren nach 2 Jahren.
Drittsoftware
Keine Haftung für Fehler in eingesetzter Drittsoftware.
Produkthaftung
Haftung nur nach gesetzlich zwingenden Bestimmungen.
Beendigung der Vertragsbeziehung, Rücktritt vom Vertrag
Fertigstellung
Leistungen gelten mit Übergabe von Endbericht/Präsentation als abgeschlossen.
Storno
Nur mit Zustimmung möglich; Stornogebühr 30 % oder Ersatzauftrag erforderlich.
Vorzeitige Beendigung
LAMPYRINAE darf bei wichtigen Gründen außerordentlich kündigen.
Loyalität
Keine Abwerbung von Mitarbeitern für 12 Monate nach Vertragsende, sonst Vertragsstrafe = Jahresgehalt.
Irrtum
Anfechtung wegen Irrtums oder laesio enormis ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Eigentumsrecht
Eigentum bleibt bis vollständiger Zahlung bei LAMPYRINAE.
Weiterveräußerung
Nur im ordentlichen Geschäftsgang zulässig.
Abtretungen
Forderungen aus Weiterveräußerung treten automatisch an LAMPYRINAE über.
Versand von E-Mails
Der Auftraggeber stimmt zu, auch nach Vertragsende Newsletter per E-Mail zu erhalten.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.