Lampyrinae.lu

gtc

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lampyrinae S.à r.l.
Handelsregisternummer: B295723
Version 1.0 vom 18.06.2025


Inhaltsverzeichnis


Geltungsbereich

Umfang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Aufträge, insbesondere für Forschungs- und Dienstleistungsaufträge, Gutachten, Sachverständigentätigkeit und Lieferungen, bei denen die LAMPYRINAE S.à r.l. (im Folgenden „LAMPYRINAE“) Auftragnehmerin ist.

Gültigkeit der AGB

Die LAMPYRINAE wird ausschließlich auf Basis dieser AGB tätig. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsfälle sowie für alle Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen, auf Verpackungen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind.

Abweichende AGB

Abweichende AGB des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Der Vertragspartner nimmt diesen Gültigkeitsausschluss zustimmend zur Kenntnis.


Angebot

Angebotsklasse

Angebote der LAMPYRINAE gelten als freibleibend.

Angebotsumfang

Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und diesen AGB.

Angebotsrichtlinie

Die LAMPYRINAE verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen nach den Regeln der Wissenschaft und Technik, nicht jedoch zur Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses.

Gültigkeit von Verträgen

Ändert sich die Rechts- oder Sachlage nach Vertragsabschluss, hat dies auf das Auftragsverhältnis keinen Einfluss.


Vertragsabschluss

Abschluss

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die LAMPYRINAE nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet hat. Auch E-Mail ersetzt die Schriftform.

Auftragsbestätigung

Enthält die Bestätigung Änderungen, gelten diese als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

Vorab-Auskünfte

Angaben in Katalogen, Prospekten usw. sind nur bindend, wenn ausdrücklich im Vertrag genannt. Sämtliche Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von LAMPYRINAE.

Schriftform

Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen durch Mitarbeiter sind unwirksam.

Subkontraktoren

Die LAMPYRINAE darf Aufträge an Dritte übertragen.


Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Informationspflicht

Der Auftraggeber muss alle notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitstellen.

Sicherstellung der Ausübungsfreiheit

Der Auftraggeber gewährleistet, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

Arbeitsumfeld

Der Auftraggeber sorgt für ein ungestörtes Arbeiten.

Vernachlässigung von Mitwirkungspflichten

Mehrkosten oder Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Sicherheit

Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller relevanten Sicherheits- und Rechtsvorschriften verantwortlich.


Preise

Gültigkeit

Preise gelten ab Werk/Lager, exkl. Verpackung, Versand, Versicherung und Umsatzsteuer.

Auftragsänderungen

Bei abweichenden Bestellungen behält sich LAMPYRINAE Preisänderungen vor.

Änderung der Voraussetzungen

Preisänderungen sind möglich, wenn sich Kosten oder Leistungen ändern.

Spesen

Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet.


Lieferung

Lieferfristen

Die Lieferfrist beginnt mit: a) Auftragsbestätigung
b) Erfüllung aller Voraussetzungen durch den Auftraggeber
c) Eingang vereinbarter Anzahlung oder Sicherheit

Liefertermine

Angegebene Termine sind unverbindlich.

Teil- und Vorlieferungen

Zulässig.

Lieferverzögerungen

Bei Verzögerung muss der Auftraggeber Nachfrist setzen. Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Genehmigungen

Behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken.

Fristverlängerungen

Verlängerung bei höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Zulieferverzögerungen etc.

Dokumentationspflicht

Umstände sind schriftlich mitzuteilen.

Ausfuhrgenehmigungen

Der Auftraggeber sorgt für notwendige Export- und Zollbewilligungen.


Entgegennahme

Der Auftraggeber darf Lieferungen nicht verweigern, außer bei wesentlichen Mängeln.


Gefahrenübergang und Erfüllungsort

Nutzung und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Werk/Lager auf den Auftraggeber über.


Aufstellung und Montage

Vorbereitungen

Der Auftraggeber trägt Kosten für: - Erd-, Bau- und Nebenarbeiten
- Gerüste, Hebezeuge, Vorrichtungen
- Energie und Wasser
- Lagerräume und Schutzmaßnahmen
- Schutzkleidung

Vorauskünfte

Angaben zu Leitungen sind vor Montage bereitzustellen.

Bereitstellungen

Beistellungen müssen vor Montage vorliegen.

Verzögerungen

Kosten durch Verzögerungen trägt der Auftraggeber.

Bescheinigungspflicht

Arbeitszeiten des Montagepersonals sind wöchentlich zu bescheinigen.

Abnahme

Abnahme gilt als erfolgt, sobald Leistung in die Sphäre des Auftraggebers gelangt ist.


Zahlung

Zahlungsziel

50 % bei Auftragsbestätigung, Rest binnen 30 Tagen.

Teilzahlungen

Bei Teilrechnungen sofort fällig.

Abzüge

Keine Abzüge erlaubt.

Verbindlichkeiten

Alte Schulden werden in Entstehungsreihenfolge getilgt.

Skonti

Skonto entfällt bei Zahlungsverzug.

Aufrechnung

Aufrechnung unzulässig.

Zahlungsverzug

Bei Verzug kann LAMPYRINAE: a) Leistung zurückhalten und Zinsen (8 % über Basiszinssatz) berechnen
b) vom Vertrag zurücktreten
c) Mahnspesen und Anwaltskosten verrechnen


Schutz des geistigen Eigentums der LAMPYRINAE

Verwendungszweck

Berichte, Gutachten etc. nur für vereinbarte Zwecke verwenden.

Verwertungsrechte

Alle Rechte verbleiben bei LAMPYRINAE.

Nutzungsbewilligung

Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber eine nicht-exklusive interne Nutzungslizenz. Weitergabe nur mit schriftlicher Zustimmung.

Verwendung

Werbliche Nutzung nur mit Zustimmung.


Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

Verschwiegenheit

Der Auftraggeber muss Stillschweigen wahren.

Datenschutz

LAMPYRINAE darf personenbezogene Daten im Einklang mit DSGVO verarbeiten. Der Auftraggeber ist verantwortlich für Informationspflichten.


Gewährleistung und Haftung

Ausschluss

Keine Gewährleistung für das Erreichen bestimmter F&E-Ziele.

Gewährleistungsfrist

24 Monate ab Übergabe. Keine automatische Beweislastumkehr.

Geltendmachung

Mängel müssen binnen 8 Tagen gemeldet werden.

Beweislast

Der Auftraggeber trägt die Beweislast.

Mängelbehebung

Nach Wahl von LAMPYRINAE (Verbesserung, Anpassung, Austausch).

Gewährleistungsarbeiten

Nebenkosten trägt der Auftraggeber.

Beschränkung

Bei Kundenvorgaben beschränkt sich Haftung auf deren Umsetzung.

Ausschluss

Gewährleistung entfällt u.a. bei: falscher Nutzung, mangelnder Wartung, Fremdmaterial, Abnutzung, Änderungen ohne Zustimmung.

Frist

Anspruch erst nach vollständiger Zahlung.

Verjährung

Schadenersatzansprüche verjähren nach 2 Jahren.

Drittsoftware

Keine Haftung für Fehler in eingesetzter Drittsoftware.

Produkthaftung

Haftung nur nach gesetzlich zwingenden Bestimmungen.


Beendigung der Vertragsbeziehung, Rücktritt vom Vertrag

Fertigstellung

Leistungen gelten mit Übergabe von Endbericht/Präsentation als abgeschlossen.

Storno

Nur mit Zustimmung möglich; Stornogebühr 30 % oder Ersatzauftrag erforderlich.

Vorzeitige Beendigung

LAMPYRINAE darf bei wichtigen Gründen außerordentlich kündigen.


Loyalität

Keine Abwerbung von Mitarbeitern für 12 Monate nach Vertragsende, sonst Vertragsstrafe = Jahresgehalt.


Irrtum

Anfechtung wegen Irrtums oder laesio enormis ausgeschlossen.


Eigentumsvorbehalt

Eigentumsrecht

Eigentum bleibt bis vollständiger Zahlung bei LAMPYRINAE.

Weiterveräußerung

Nur im ordentlichen Geschäftsgang zulässig.

Abtretungen

Forderungen aus Weiterveräußerung treten automatisch an LAMPYRINAE über.


Versand von E-Mails

Der Auftraggeber stimmt zu, auch nach Vertragsende Newsletter per E-Mail zu erhalten.


Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.